AGB
Allgemeine Mandatsbedingungen für den Online-Service wir-lieben-marken.de
Diese allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für alle von der Kanzlei Breuer (Kanzlei) unter wir-lieben-marken.de angebotenen Dienstleistungen.
Geschäftsbedingungen der Auftraggeber finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 1 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Tätigkeit (Markenrecherche, Kurz-Gutachten, Markenanmeldung). Sofern nichts anderes bestimmt ist, ist nur deutsches Recht zu prüfen und der Auftragsdurchführung zu Grunde zu legen. Die Erzielung eines bestimmten Erfolges, insbesondere die Eintragung eines Markenrechts, ist nicht geschuldet.
Die Recherchen beruhren auf den Daten der Patent- und Markenämter. Für die Ergebnisse der Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche kann deshalb hinsichtlich Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität keine Gewähr übernommen werden.
Eine Markenanmeldung birgt das Risiko, dass Dritte gegen die Markeneintragung vorgehen, insbesondere aufgrund älterer Markenrechte Widerspruch einlegen, einen Löschungsantrag stellen oder kostenpflichtig abmahnen. Hierdurch kann ein Kostenrisiko für den Auftraggeber entstehen. Im Falle eines Widerspruchs- oder Löschungsverfahrens kann es sein, dass die Marke wieder gelöscht wird.
Nicht umfasst ist die Tätigkeit bei Androhung einer Eintragungszurückweisung oder im Widerspruchsverfahren. Diese sowie weitergehende anwaltliche oder gerichtliche Tätigkeiten sind ausdrücklich gesondert zu Beauftragen.
§ 2 Mitwirkungspflichten des Mandanten
Der Mandant ist verpflichtet, alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen rechtzeitig schriftlich zur Verfügung zu stellen.
§ 3 Vergütung
Das freibleibende Angebot gilt für Unternehmen und/oder Unternehmer (§ 14 BGB) und nicht für Verbraucher (§ 13 BGB) oder Letztverbraucher (§ 1 PAngV).
Alle Preiseangaben sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um außergerichtliche, pauschale Anwaltshonorare für eine Markenanmeldung ohne weitere anwaltliche Tätigkeiten. Eine gerichtliche oder andere anwaltliche Tätigkeiten wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.
Die amtlichen Gebühren der zuständigen Markenämter sind gesondert zu entrichten.
Alle Vergütungsforderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar.
§ 4 Unterrichtung
Mit der Mitteilung der E-Mail-Adresse willigt der Auftraggeber jederzeit widerruflich ein, dass ihm ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zugesendet werden. Die Kommunikation per E-Mail, sowie der Versand von Schriftstücken über das Internet erfolgt allein auf Risiko des Auftraggebers.
§ 5 Haftung
Mündliche Auskünfte im Rahmen einer Erstberatung und telefonische Auskünfte sind ohne schriftliche Bestätigung grundsätzlich unverbindlich. Die Haftung der Kanzlei aus dem Auftragsverhältnis für fahrlässig verursachte Schäden wird für jeden Einzelfall auf € 1.000.000 EUR (in Worten: eine Million Euro) begrenzt.
Die Kanzlei haftet nicht für die von Dritten übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität.
Etwaige Schadenersatzansprüche des Mandanten verjähren gem. § 51b BRAO in drei Jahren ab ihrer Entstehung, spätestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren seit Beendigung des Mandats.
§ 6 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle sich aus dem Mandatsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist München.

