Wie kann ich mich absichern, dass meine Marke keine Rechte Dritter verletzt?

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Wir empfehlen vor einer Anmeldung eine umfassende Identitäts- und Ähnlichkeits-Recherche machen zu lassen, damit abgeklärt werden kann, ob schon ein identisches oder ähnliches älteres Zeichen hinterlegt oder gar geschützt worden ist. Das deutsche Patent- und Markenamt prüft bei einer Anmeldung nicht, ob bereits ältere Marken im Markenregister eingetragen sind. Viele Markeninhaber überwachen das Markenregister nach neuen Markenanmeldungen. Es besteht daher eine hohes Risiko bei einer Anmeldung ohne Recherche, dass Dritte gegen die Markenanmeldung Widerspruch einlegen, einen Löschungsantrag stellen oder kostenpflichtig abmahnen, wenn Verwechslungsgefahr zwischen den Marken besteht.

Verwechslungsgefahr zwischen Marken kann aufgrund visueller, begrifflicher und klanglicher Ähnlichkeit bestehen. Besteht eine solche Kollision kann der Inhaber einer älteren Marke die Löschung Ihres Zeichens und unter Umständen eine finanzielle Entschädigung fordern.

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