Welche Zeichen können nicht als Marke eingetragen werden?
Selbst wenn ein Zeichen der Definition einer Marke entspricht, kann es nicht eingetragen werden, wenn ein absolutes Eintragungshindernis besteht, d.h. wenn das Zeichen:
* keine Unterscheidungskraft besitzt, z.B. Auto24 als Wortmarke für einen Auto-Hersteller oder Auto-Händler (Das Zeichen kann unter Umständen dennoch als Marke geschützt werden, wenn es mit unterscheidungskräftigen originellen Bestandteilen - Worten oder Bildern - kombiniert wird. Doch auch dann hat der nicht unterscheidungskräftige Bestandteil einer solchen Marke keinen Schutz),
* ausschließlich zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geographischen Herkunft oder der Zeit der Herstellung der Ware oder der Erbringung der Dienstleistung oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Ware oder Dienstleistung dient,
* im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten üblich geworden ist,
* gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstößt,
* geeignet ist, das Publikum zum Beispiel über die Art, die Beschaffenheit oder die geographische Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu täuschen.
Weitere absolute Eintragungshindernisse sind an die Form von Waren, die Herkunft von alkoholischen Getränken und bestimmte offizielle Embleme gebunden.



