Markenanwalt
by RA Breuer on May 19, 2010
in Leitfaden Marke
Brauche ich einen Rechtsanwalt für die Anmeldung einer Marke?
Wer eine Marke anmelden will, kann dies grundsätzlich selbst tun. Die Entscheidung, ob man sich dabei der Hilfe eines Anwalts bedienen will, ist jedem selbst überlassen.
Eine Markenanmeldung, insbesondere das Erstellen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, kann jedoch kompliziert werden, dass ohne die Unterstützung durch einen Anwalt die Markenanmeldung zurückgewiesen wird.
Markenrecherche
by RA Breuer on May 19, 2010
in Leitfaden Marke
Ist mein Name noch frei? Vermeiden Sie eine Verletzung von älteren Marken.
Leider passiert es öfter als man denkt: Sie haben sich einen tollen Namen für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung ausgedacht, die passende Domain registriert und der neue Internetauftritt war auch nicht billig.
Und plötzlich erhalten Sie eine anwaltliche Abmahnung wegen einer Markenverletzung und werden aufgefordert die Benutzung des Namens und der Domain zu unterlassen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, Schadensersatz zu zahlen und Anwaltskosten von ein paar Tausend Euro zu bezahlen.
Kurz, eine Markenverletzung kann Ihre kompletten Investitionen vernichten und hohe Kosten verursachen.
Daher empfehlen wir, vor Aufnahme der Benutzung einer Marke oder eines Unternehmensnamens eine Recherche nach älteren Marken und Firmennamen durchführen zu lassen, um zu verhindern, dass Ihr neuer Name Rechte Dritter verletzt.
Hilfe bei der Markenanmeldung
by RA Breuer on October 30, 2009
in Leitfaden Marke
Es ist eine gute Idee, professionellen Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts vor der Einreichung einer Anmeldung einzuholen. Fragen Sie uns!
Das Wichtigste: Marken schützen und verteidigen
by RA Breuer on October 30, 2009
in Leitfaden Marke
Use it or loose it! Benutzen Sie sie oder Sie verlieren sie!
Das Wichtigste ist es, Ihre Marken zu schützen und zu verteidigen. Eine starke Marke wird immer benutzt. Beugen Sie Angriffen auf Ihre Marke vor, indem Sie Ihre Marke nicht beschreibend, nicht irreführend, ernsthaft und konstant Benutzen.
Lassen Sie Ihre Marke überwachen. Wir helfen Ihnen dabei zu verhindern, dass Ihre Marke unberechtigt benutzt wird.
Was kostet eine Markenanmeldung?
by RA Breuer on October 30, 2009
in Leitfaden Marke
Die Anmeldung einer Marke mit Schutz in Deutschland (beim DPMA) kostet 300 EUR einschließlich 3 Klassen (Waren und Dienstleistungsklassen), ab der 4. Klasse 100 EUR für jede weitere Klasse. Hier finden Sie eine vollständige Gebührenliste des DPMA.
Die Anmeldung einer Marke mit Schutz in Europa (Gemeinschaftsmarke, beim HABM) kostet 1.050 EUR für 3 Klassen und für jede weitere Klasse 150 EUR.
Gibt es da auch Rabatt?
Wenn Sie eine Gemeinschaftsmarke elektronisch anmelden – ein sogenanntes E-Filing – erhalten Sie
einen Rabatt von 150 EUR pro Anmeldung. Ein Anmeldung einschlieβlich 3 Klassen beträgt dann lediglich 900 EUR.
Hier finden Sie die vollständige Gebührenliste des HABM.
Sein oder Nicht-Sein: Hindernisse auf dem Weg zu Ihrer Marke
by RA Breuer on October 30, 2009
in Leitfaden Marke
Während des Eintragungsverfahrens kann die Markenanmeldung auf Hindernisse stossen, aber gegen alle Entscheidungen kann Widerspruch eingelegt werden!
- Während dem Anmeldeverfahren kann eine Marke zurückgewiesen werden, weil Formalitäten nicht beachtet wurden, die amtlichen Gebühren nicht bezahlt wurden oder der Marke die Unterscheidungskraft fehlt.
- Nach der Veröffentlichung der Eintragung kann gegen eine Marke aus einer älteren Marke Widerspruch eingelegt werden.
- Nach der Registrierung kann eine Marke für nichtig oder die Rechte Marken-Inhabers für verfallen erklärt werden.
Löschung wegen Nichtigkeit
Die Eintragung einer Marke wird auf Antrag wegen Nichtigkeit aufgrund absoluter Schutzhindernisse gelöscht, wenn sie entgegen § 3, § 7 oder § 8 des Markengesetzes eingetragen worden ist, d.h. wenn ihr die Markenfähigkeit fehlte, der Anmelder nicht Inhaber einer Marke sein konnte oder absolute Schutzhindernisse entgegenstanden.
Löschung wegen Verfalls
Die Eintragung einer Marke wird auf Antrag wegen Verfalls gelöscht, wenn die Marke nach der Eintragung innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nicht benutzt worden ist.
Widerspruch! Sie können sich immer verteidigen
Das Markenamt unterrichtet den Markeninhaber über einen Löschungsantrag. Sie können sich mit Ihrem Rechtsanwalt beraten und innerhalb von zwei Monaten Widerspruch gegen die Löschung Ihrer Marke einlegen.
Widerspruch gegen die Eintragung
by RA Breuer on October 30, 2009
in Leitfaden Marke
Nach der Veröffentlichung der Eintragung kann der Inhaber von älteren Marken innerhalb von drei Monaten Widerspruch gegen die Eintragung einlegen. Widerspruch kann grundsätzlich erhoben werden, wenn befürchtet wird, dass Verwechslungsgefahr mit der eigenen angemeldeten oder eingetragenen – auch Gemeinschaftsmarke oder IR-Marke – Marke besteht. Er muss schriftlich, innerhalb einer Frist von drei Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung eingelegt werden.
Bitte beachten Sie:
Im Falle eines Widerspruchsverfahrens aufgrund älterer Markenrechte kann es sein, dass die Marke wieder gelöscht wird.
Was ist das Eintragungsverfahren?
by RA Breuer on October 30, 2009
in Leitfaden Marke
Das Markenamt prüft im Eintragungsverfahren, ob die Markenanmeldung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, die Klassifizierung der Waren und Dienstleistungen stimmt und ob der Eintragung der Marke sogenannte absolute Schutzhindernisse entgegenstehen.
Entspricht die Anmeldung den Formalitäten und liegt kein Eintragungshindernis vor, trägt das Markenamt die Marke in das Register ein. Die Eintragung wird im elektronischen Markenblatt veröffentlicht. Der Inhaber erhält eine Urkunde über die Eintragung.
Was soll geschützt werden: Die 45 Klassen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
by RA Breuer on October 30, 2009
in Leitfaden Marke
Marken werden für bestimmte Waren und Dienstleistungen eingetragen. Danach bestimmt sich der Schutzumfang der Marke. Alle Waren und Dienstleistungen sind aufgrund der Nizzaer Klassifikation in insgesamt 45 Klassen aufgeteilt.
Tipp:
Denken Sie im Voraus darüber nach, welche Klassen die Marke eventuell in einigen Jahren umfassen soll!
Wenn Sie eine neue Klasse von Waren und Dienstleistungen in der Zukunft hinzufügen wollen, müssen Sie eine neue Markenanmeldung einreichen.
Welche Zeichen können als Marke geschützt werden?
by RA Breuer on October 30, 2009
in Leitfaden Marke
Als Marke können alle Zeichen eingetragen werden, die sich grafisch darstellen lassen:
- Wörter, Buchstaben, Zahlen
- Bildelemente, Abbildungen und Formen
- Farben und Farbkombinationen
- akustische Signale (Musik, Jingles, Klägen)
- Zeichen mit Bewegung
Tipp:
Lassen Sie sich ein unverwechselbares und einzigartiges Zeichen einfallen! Sonst laufen Sie Gefahr, dass Ihre Anmeldung zurückgewiesen wird. Überlegen Sie genau, welches Zeichen Sie anmelden wollen! Wenn Sie nach Anmeldung der Marke eine wesentliche Änderung Ihres Zeichens vornehmen wollen, müssen Sie eine neue Marke anmelden.


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