Was soll geschützt werden: Die 45 Klassen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses

by on October 30, 2009
in Leitfaden Marke

Marken werden für bestimmte Waren und Dienstleistungen eingetragen. Danach bestimmt sich der Schutzumfang der Marke. Alle Waren und Dienstleistungen sind aufgrund der Nizzaer Klassifikation in insgesamt 45 Klassen aufgeteilt.

Tipp:

Denken Sie im Voraus darüber nach, welche Klassen die Marke eventuell in einigen Jahren umfassen soll!

Wenn Sie eine neue Klasse von Waren und Dienstleistungen in der Zukunft hinzufügen wollen, müssen Sie eine neue Markenanmeldung einreichen.

Welche Zeichen können als Marke geschützt werden?

by on October 30, 2009
in Leitfaden Marke

Als Marke können alle Zeichen eingetragen werden, die sich grafisch darstellen lassen:

  • Wörter, Buchstaben, Zahlen
  • Bildelemente, Abbildungen und Formen
  • Farben und Farbkombinationen
  • akustische Signale (Musik, Jingles, Klägen)
  • Zeichen mit Bewegung

Tipp:
Lassen Sie sich ein unverwechselbares und einzigartiges Zeichen einfallen! Sonst laufen Sie Gefahr, dass Ihre Anmeldung zurückgewiesen wird. Überlegen Sie genau, welches Zeichen Sie anmelden wollen! Wenn Sie nach Anmeldung der Marke eine wesentliche Änderung Ihres Zeichens vornehmen wollen, müssen Sie eine neue Marke anmelden.

Der Anmeldetag: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst

by on October 30, 2009
in Leitfaden Marke

Der Anmeldetag bestimmt den Beginn des Schutzes für Ihre Marke.

In einem gerichtlichen Verfahren kann der Nachweis der früheren Anmeldung ausschlaggebend dafür sein, ob Sie gewinnen oder verlieren.

Welche Zeichen können nicht als Marke geschützt werden?

by on October 30, 2009
in Leitfaden Marke

Sie können kein Zeichen eintragen, das nicht grafisch darstellbar sind und dem jede Unterscheidungskraft fehlt, das also nicht dazu dienen kann, ein Unternehmen von einem anderen zu unterscheiden.

Sie können kein Zeichen eintragen, das dem Namen oder der Beschreibung des Produkts entspricht, also die betreffenden Waren und Dienstleistungen lediglich beschreibt:

  • Das Zeichen “apple” (“Apfel”) für den Handel mit Äpfeln ist nicht unterscheidungskräftig genug, um als Marke verstanden zu werden.
  • Das Zeichen “apple” für den Handel mit Computern kann als Marke eingetragen werden.

Es ist ebenso nicht möglich, ein Zeichen einzutragen, das gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoβt.

Bei den oben genannten Schutzhindernissen handelt es sich um sogenannte absolute Schutzhindernisse. Das Markenamt überprüft die Markenanmeldung auf absolute Schutzhindernisse.

Schlieβlich ist es natürlich nicht möglich, ein Zeichen einzutragen, das bereits angemeldet oder für dieselben angemeldeten Waren und Dienstleistungen eingetragen wurde oder ein Zeichen, das mit einem anderen, ähnlichen Zeichen verwechselt werden kann.

Das Markenamt prüft nicht, ob bereits ähnliche oder identische Marken registriert sind (sogenannte relative Schutzhindernisse). Ist das der Fall und verletzt die Markenanmeldung bestehende Schutzrechte Dritter kann dies zu einer Abmahnung führen. Lassen Sie sich hier deshalb von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

Wer kann eine Marke anmelden?

by on October 30, 2009
in Leitfaden Marke

Jeder kann eine Marke anmelden. Genauer: jede natürlich oder juristische Person, also Private Personen ebenso wie Unternehmen.

Eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht zwingend, aber es könnte trotzdem eine gute Idee sein, professionelle Hilfe vor der Einreichung der Anmeldung einzuholen!

Pflichten als Markeninhaber

Wer eine eingetragene Marke besitzt, sollte sie auch ernsthaft benutzen. Eine Marke, die nach der Eintragung innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nicht benutzt wurde, kann auf Antrag oder Klage wegen Verfalls gelöscht werden.

Wie lange gilt eine Marke? Schutz für 10 Jahre und mehr

by on October 30, 2009
in Leitfaden Marke

Die Schutzdauer einer Marke beträgt zunächst 10 Jahre ab dem Zeitpunkt der Anmeldung und ist unbeschränkt verlängerbar. Für eine vollständige Verlängerung Ihrer Marke muss nach 10 Jahren eine Verlängerungsgebühr beim Markenamt bezahlt werden.

Marken richtig anmelden: Wo gilt eine Marke?

by on October 30, 2009
in Leitfaden Marke

Der geografische Geltungsbereich einer Marke richtet sich danach, wo sie eingetragen ist. Beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Marken gelten ausschließlich für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Eine beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarke (HABM) eingetragene Gemeinschaftmarke erstreckt sich auf sämtliche Länder der Europäischen Union. Treten weitere Länder der EU bei, gilt eine Gemeinschaftsmarke auch dort.

Markenstrategie: Wo soll ich meine Marke anmelden?

Sie können eine Marke als nationale Marke mit Schutz in einem Land anmelden, als Gemeinschaftsmarke mit Schutz in den Ländern der EU und als Internationle Marke mit weltweitem Schutz. Denken Sie genau darüber nach, wo Ihr Absatzmarkt sich jetzt befindet und wo er in Zukunft sein wird! Dort wo Sie Ihre Produkte vermarkten, sollten Sie auch Ihre Marke schützen.

Marke richtig anmelden: Was ist eine Marke?

by on October 30, 2009
in Leitfaden Marke

Eine Marke ist ein Zeichen, dass in das Register des Markenamtes (in Deutschland dem Deutschen Patent- und Markenamt) eingetragen ist und der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens dient. Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können z.B. Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen aber auch Farben und Hörzeichen sein.

Vor der Eintragung muss die Anmeldung erfolgen.

Vorteile einer Marke:

Sie können die Marke allein im geschäftlichen Verkehr verwenden.

Mit der Eintragung Ihrer Marke erwerben Sie das ausschließliche Recht, die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu benutzen. Sie können Dritten verbieten, ohne Ihre Zustimmung Ihre Marke im geschäftlichen Verkehr zu benutzen, z.B. jedes Zeichen, dass mit Ihrer Marke identisch ist, für dieselben Waren und Dienstleistungen zu verwenden. Darüber hinaus können Sie Dritten untersagen, Zeichen zu benutzen, die mit Ihrer Marke identisch oder ähnlich sind und für dieselben Waren und Dienstleistungen verwendet werden, wenn Verwechslungsgefahr besteht. Noch weiter geht der Schutz Ihrer Marke, wenn Ihre Marke eine bekannte Marke geworden ist.

Gegen Verletzer Ihres Markenrechts können Sie als Markeninhaber Unterlassungsansprüche beziehungsweise Schadenersatzansprüche geltend machen.

Sie können Ihre Marke verkaufen oder Dritten Lizenzen (Nutzungsrecht) an Ihrer Marke einräumen.

Sie können aus Ihrer Marke Widerspruch gegen die Eintragung einer identischen oder ähnlichen Marke einlegen.

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