Wir schützen Ihren guten Namen als Marke
Die Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte ist auf Marken- und Domainrecht spezialisiert und bietet Ihnen bei allen Fragen zum Thema Markenschutz, Markenanmeldung & Markenverteidigung kompetente anwaltliche Beratung. Wir schützen Ihren Namen, Ihr Logo und Ihre Unternehmensbezeichnung schnell & effektiv als Marke, in Deutschland, Europa oder Weltweit. Jetzt Marke anmelden.
Keine versteckten Kosten: Mit uns erhalten Sie Markenschutz zum fairen Pauschal-Preis.
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| + Erfahrene Anwälte beraten Sie am Telefon und per E-Mail. | ![]() | ![]() |
| + Vertraulichkeit garantiert: Ihre Angaben unterliegen dem Anwaltsgeheimnis. | ![]() | ![]() |
| + Wort- oder Bildmarke? Wir prüfen, ob Ihre Marke schutzfähig ist. Sie erhalten einen schriftlichen Bericht mit unserer Empfehlung, welche Markenform Ihnen den besten Schutz bietet. | ![]() | ![]() |
| + K.O.-Identitätsrecherche nach eingetragenen Marken (Deutsche Marken, Gemeinschaftsmarken und IR-Marken mit Schutz in Deutschland) mit anwaltlicher Risikobewertung. | ![]() | ![]() |
| + Von Beginn an den richtigen Schutzumfang: Wir erstellen das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung. | ![]() | ![]() |
| + Schnell und Einfach ohne Formalitäten: Wir füllen Ihre Markenanmeldung richtig aus und reichen die Anmeldung beim Markenamt ein. | ![]() | ![]() |
| + Nachfragen? Wir erledigen die Standardkorrespondenz mit dem DPMA... | ![]() | ![]() |
| + ... und überwachen die Zahlungsfristen. | ![]() | ![]() |
| + Ihre Marke ist erfolgreich eingetragen: Wir prüfen und übersenden Ihnen Ihre Markenurkunde. | ![]() | ![]() |
| Anwaltliches Pauschalhonorar: | 249 €(zzgl. MwSt.; inklusive 3 Klassen; ab der 4. Klasse 100 EUR für jede Klasse)* | 499 €(zzgl. MwSt.; inklusive 3 Klassen; ab der 4. Klasse 100 EUR für jede Klasse)* |
| Anmeldegebühren des Markenamtes: Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA) Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) Der Schutz einer Marke gilt zunächst für 10 Jahre. |
* Alle Preise netto in EUR zzgl. gesetzlicher MwSt. und der amtlichen Kosten. Die Gebühren der Markenämter richten sich nach der Anzahl der gewünschten Waren- und Dienstleistungsklassen. Das freibleibende Angebot richtet sich an Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und Selbstständige.
Ihre Vorteile einer Markenanmeldung mit uns:
- Kompetenz: Markenanmeldung durch auf Markenrecht spezialisierte Rechtsanwälte, so sparen Sie Zeit und Geld und können sich ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren.
- Preisfairness: Wir bieten Markenschutz für Ihr Unternehmen zu erschwinglichen Preisen. Sie haben die volle Kontrolle über die Kosten Ihrer Markenanmeldung durch unsere Pauschalpreise.
- Kostenairbag: Stellt sich bei der Prüfung vor der Anmeldung heraus, dass das Risiko einer Markenanmeldung zu hoch ist oder ist das gewünschte Zeichen nicht als Marke schutzfähig, können Sie die Anmeldung stoppen und zahlen nur die bis dahin erbrachten Leistungen.
Sechs gute Gründe, eine Marke eintragen zu lassen:
- Exklusivität: Eine eingetragene Marke gibt Ihnen das ausschließliche Rechte Ihr Markenwort und Logo für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu benutzen. Gegen Verletzer Ihres Markenrechts können Sie Unterlassungsansprüche, bzw. Schadenersatzansprüche geltend machen.
- Mehrwert Marke: Marken erhöhen Ihren Unternehmenswert: Marken können gekauft und verkauft werden. Markeninhaber können Dritten ein Nutzungsrecht an der Marke einräumen (Markenlizenz).
- Werbewert Marke: Eine erfolgreiche Marke weckt positive Assoziationen, vermittelt ein eigenes Image und entwickelt so durch ihre Eigenart und Bekanntheit eine besondere Anziehungskraft (Goodwill). Die Werbefunktion, neben dem Preis maßgeblich für die Kaufentscheidung eines Produkts, ist damit die wirtschaftlich wichtigste Funktion einer Marke.
- ®-Symbol (R im Kreis): Nur der Inhaber einer eingetragenen Marke darf das ®-Symbol verwenden.
- Eine Marke bleibt: Markenschutz gilt für 10 Jahre und kann beliebig oft verlängert werden.
- Schutz gegen Domaingrabber: Wird eine Domain registriert, die identisch oder ähnlich mit Ihrer Marke ist und für Waren und Dienstleistungen genutzt, die Ihre eingetragene Marke verletzen, können Sie gegen den Domaininhaber vorgehen und Unterlassung der Benutzung verlangen.
Die 6 wichtigsten Fragen zu einer Markenanmeldung & die Antworten
Q: Was bedeutet der Begriff “Klasse” oder “Nizzaer Klassifikation”?
A: Bei der Nizzaer Klassifikation handelt es sich um eine Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken und Dienstleistungsmarken. Alle Waren und Dienstleistungen sind aufgrund der Nizzaer Klassifikation in insgesamt 45 Klassen aufgeteilt. Die Nizzaer Klassifikation von Waren und Dienstleistungen dient der Festlegung des Schutzumfangs für Marken. Eine Marke wird immer für bestimmte Waren (z.B. Computer, Schmuck, Bekleidung) und Dienstleistungen (Handel mit Fahrrädern, Dienstleistungen einer Werbeagentur, Designerdienstleistungen) eingetragen.
Wenn Sie uns mit der Prüfung und Markenanmeldung beauftragen, beschreiben Sie die Produkte oder Dienstleistungen, die Sie mit Ihrer Marke schützen möchten, einfach mit eigenen Worten. Wir wählen dann für Sie die richtigen Klassen aus und geben Ihnen eine Empfehlung für den optimalen Schutzumfang Ihrer Wunschmarke.
Q: Weshalb sollte ich mein Zeichen als Marke registrieren lassen?
A: Die Marke ist ein wertvolles Kapital, für deren Aufbau und Pflege oft viel Geld und Zeit eingesetzt wird. Ihrer Marke sollte niemand durch Nachahmung zu nahe kommen: Mit ihr werben Sie für Ihre Produkte und Dienstleistungen, stehen mit Ihrem guten Namen ein und grenzen sich auf dem Markt von Ihren Konkurrenten ab. Wer seine Marke zuerst angemeldet hat, ist rechtlich am längeren Hebel. Kommt Ihnen nämlich ein Konkurrent zuvor, kann er Ihre Geschäftstätigkeit massiv einschränken oder gar unmöglich machen. Als Besitzer einer registrierten Marke können Sie diese in Lizenz vergeben, verpfänden oder verkaufen. Eine gute Marke kann viel Geld wert sein!
Q: Wozu brauche ich eine Markenrecherche?
A: Im Markenrecht gilt grundsätzlich: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Deshalb sollte man vor einer Markenanmeldung mit einer Markenrecherche prüfen, ob die Wunschmarke noch verfügbar ist. Denn das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) überprüft nicht, ob eine angemeldete Marke in identischer oder ähnlicher Form bereits existiert. Inhaber älterer Markenrechte können daher Widerspruch gegen die Eintragung erheben oder Sie abmahnen und die Marke wird unter Umständen gelöscht. Die Gebühr für die Markenanmeldung ist dann verloren, Sie können Ihre Werbung einstampfen und müssen noch die Kosten der Abmahnung bezahlen. Kurz, eine Markenrecherche lohnt sich, weil sie Klarheit darüber verschafft, ob ältere Marken Ihrer Marke gefährlich werden können. Der Umfang einer Markenrecherche reicht von einer einfachen Identitätsrecherche bis hin zu einer umfassenden Ähnlichkeitsrecherche unter Einbeziehung von Firmen- und Domainnamen. Es sollte klar sein, dass eine einfache Recherche, die wenig oder nichts kostet, insgesamt auch wenig aussagekräftig ist. Dennoch kann eine solche Marken-Suche dazu dienen, eine erste schnelle Vorauswahl aus einer Liste von Namen treffen. Eine erste kostenlose und schnelle Markenrecherche & einen Domaincheck bieten wir Ihnen unter MarkenChk. Für die Wunsch-Marke sollte man dann aber eine umfassende Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche nach älteren Marken und Kennzeichen durchführen lassen sowie eine anwaltliche Risikoeinschätzung einholen.
Q: Wie lange dauert die Anmeldung und Eintragung einer Marke?
A: Die Anmeldung einer Marke durch unsere Kanzlei kann innerhalb von 24h erfolgen, wenn die Anmeldeunterlagen vollständig sind. Das Eintragungsverfahren beim DPMA ist in der Regel nach ca. 7 bis 8 Monaten abgeschlossen. Es verzögert sich vor allem dann, wenn beispielsweise Rückfragen beim Anmelder erforderlich werden. Der Stichtag für den Markenschutz einer eingetragene Marke ist jedoch der Anmeldetag, so dass die Dauer des Eintragungsverfahrens hierbei keine Rolle spielt.
Q: Wann darf ich das ® (R im Kreis oder R-Symbol) oder TM als Zeichen einer registrierten Marke verwenden?
A: Das ® im Kreis (für “registered”) dürfen Sie erst dann verwenden, wenn Ihre Marke eingetragen wurde. Es besteht allerdings keine Pflicht, eingetragene Marken mit diesem Zeichen zu versehen. Die Benutzung des R-Symbols kann aber Dritte darüber informieren, dass eine Marke eingetragen ist, und damit Verletzungen vorbeugen. Aber Vorsicht: Wenn Sie das ® im Kreis vor der Eintragung Ihrer Marke benutzen, risikieren Sie eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstosses.
Das Zeichen “TM” (für “Trademark”) hat dagegen seinen rechtlichen Hintergrund im anglo-amerikanischen Rechtsraum.
Q: Wie hoch sind die Kosten einer Markenanmeldung?
A: Die Kosten einer Markenanmeldung setzen sich aus dem Anwaltshonorar für die Beratung und den amtlichen Anmeldegebühren des Markenamtes zusammen. Die Anmeldegebühr beinhaltet die Gebühr für drei Waren- oder Dienstleistungsklassen. Sie beträgt 300 EUR. Ab der vierten Klasse ist für jede weitere Klasse eine Gebühr von 100 EUR zu zahlen.
Markenschutz durch Rechtsanwalt
Wir lieben Marken bietet kompetente anwaltliche Beratung und Prüfung an, um Ihre Wunschmarke, Logo und Unternehmensbezeichnung als Marke mit Schutz in Deutschland, Europa oder Weltweit zu registrieren und zu sichern. Dazu gehört die Prüfung, ob der Eintragung der Marke sogenannte absolute Schutzhindernisse entgegenstehen, eine Beratung zur Markenrecherche und hinsichtlich der optimalen Schutzstrategie. Die größte Hürde bei der Markenanmeldung ist das korrekte Erstellen eines Waren- Dienstleistungsverzeichnisses. Hier ist professionelle Markenberatung besonders wichtig, da das Klassenverzeichnis über den Schutzumfang Ihrer Marke entscheidet. Fehler können hier später besonders teuer werden. Je mehr Waren- oder Dienstleistungsklassen angeben werden, umso größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass Inhaber älterer Marken Widerspruch gegen die Eintragung Ihrer Marke einlegen. Unsere Leistungen umfassen weiter die schnelle Einreichung der Antragsunterlagen und die Korrespondenz mit dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) bis zur Übersendung der Markenurkunde.
Wer zuerst kommt, mahlt zuerst: Schützen Sie Ihren guten Namen, Logos & Slogans durch eine Markenregistrierung, bevor es ein anderer tut!
Weitere Informationen:
Markenrecherche Markenanmeldung Deutschland
Markenrecherche Markenanmeldung Europa
Markenrecherche Markenanmeldung International






