Schützen Sie Ihre Marke, bevor es ein anderer tut!

Sie haben Fragen zur Anmeldung von Marken? Sie möchten wissen, welches Schutzrecht für Sie das Beste ist, ob eine bestimmte Marke schon eingetragen ist oder Ihre Wunschmarke registriert werden kann?

Hier erfahren Sie, wie Sie Namen und Logos schützen, Marken anmelden und registrieren. Die Kanzlei Breuer bietet Ihnen hierbei kompetente anwaltliche Beratung an und unterstützt Sie, um Ihre Wunschmarke, Logo und Unternehmensbezeichnung schnell & effektiv zu schützen.

Markenanmeldung durch Rechtsanwalt zum Pauschal-Honorar

Unsere Markenschutz-Pakete für Sie:

Marke mit Schutz in Deutschland anmeldenBasicStart-UpBusiness
Anwaltliches Pauschal-Honorar: DE-Marke (jeweils netto zzgl. MwSt. zzgl. amtliche Anmeldegebühren DPMA: 300 EUR in 3 Klassen)*

89 €

249 €

399 €

Anwaltliche Bewertung der Schutzfähigkeit Ihrer Wunschmarke (d.h. kann Ihre Wunschmarke überhaupt geschützt werden?)im Paket enthaltenim Paket enthaltenim Paket enthalten
Erstellen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses (wichtig für den Schutzumfang Ihrer Marke)im Paket enthaltenim Paket enthaltenim Paket enthalten
Erstellen der Antragsunterlagen und Anmeldung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) (d.h. wir erledigen den Papierkram und Sie sparen Zeit)im Paket enthaltenim Paket enthaltenim Paket enthalten
Übernahme der Standardkorrespondenz mit dem DPMAim Paket enthaltenim Paket enthaltenim Paket enthalten
Prüfung und Übersendung der Markenurkundeim Paket enthaltenim Paket enthaltenim Paket enthalten
Überwachung der Zahlungsfristen (d.h. wir passen auf, dass Sie die Zahlungsfrist nicht verpassen)im Paket enthaltenim Paket enthaltenim Paket enthalten
Anwaltliche Strategieberatung per Telefon und E-Mail (Wert: 250 EUR) (d.h. wir beraten Sie, wie Sie Ihre Marke optimal schützen)im Paket enthaltenim Paket enthalten
Markenrecherche nach identischen und ähnlichen Marken (DE-, EU-Gemeinschafts- und IR-Marken mit Schutz in Deutschland)im Paket enthaltenim Paket enthalten
Überwachung nach identischen und ähnlichen Markenanmeldungen (12 Monate) (die Konkurrenz schläft nicht, wir passen auf, ob Ihnen Nachahmer zu nahe kommen)im Paket enthalten
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BasicStart-UpBusiness

Vier Gründe warum Sie uns Ihre Markenanmeldung anvertrauen können:

Kompetenz: Markenanmeldung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt, so sparen Sie Zeit und Geld
Vertrauen: Sie haben die volle Kostenkontrolle durch unsere Pauschalpreise
Preisfairness: Sie bezahlen erst, wenn wir Ihre Marke angemeldet haben
Kostenairbag: Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass das Risiko einer Markenanmeldung zu hoch ist, können Sie die Anmeldung stoppen und zahlen nur 89 EUR (egal ob Basic, Startup oder Business-Paket)

Die 5 wichtigsten Fragen zu einer Markenanmeldung & die Antworten

Q: Weshalb sollte ich mein Zeichen als Marke registrieren lassen?
A: Die Marke ist ein wertvolles Kapital, für deren Aufbau und Pflege oft viel Geld und Zeit eingesetzt wird. Ihrer Marke sollte niemand durch Nachahmung zu nahe kommen: Mit ihr werben Sie für Ihre Produkte und Dienstleistungen und grenzen sich auf dem Markt von Ihren Konkurrenten ab. Wer seine Marke zuerst angemeldet hat, ist rechtlich am längeren Hebel. Kommt Ihnen nämlich ein Konkurrent zuvor, kann er Ihre Geschäftstätigkeit massiv einschränken oder gar verunmöglichen. Als Besitzer einer registrierten Marke können Sie diese in Lizenz vergeben, verpfänden oder verkaufen. Eine gute Marke kann viel Geld wert sein!

Q: Wozu brauche ich eine Markenrecherche?
A: Das DPMA überprüft nicht, ob Ihre Marke in identischer oder ähnlicher Form bereits existiert. Inhaber älterer Markenrechte können daher Widerspruch gegen die Eintragung erheben und Ihre Marke wird unter Umständen gelöscht. Mit einer Markenrecherche erhalten Sie eine Risikoeinschätzung, ob schon eine identische oder ähnliche Marke eingetragen ist.

Q: Wie lange dauert die Anmeldung und Eintragung einer Marke?
A: Die Anmeldung einer Marke durch die Kanzlei Breuer kann innerhalb von 24h erfolgen, wenn die Anmeldeunterlagen vollständig sind. Das Eintragungsverfahren beim DPMA ist in der Regel nach ca. 7 bis 8 Monaten abgeschlossen. Es verzögert sich vor allem dann, wenn beispielsweise Rückfragen beim Anmelder erforderlich werden. Der Stichtag für den Markenschutz einer eingetragene Marke ist jedoch der Anmeldetag, so dass die Dauer des Eintragungsverfahrens hierbei keine Rolle spielt.

Q: Wann darf ich das ® (R-Symbol) oder TM als Zeichen einer registrierten Marke verwenden?
A: Das ® – Zeichen (für “registered”) dürfen Sie erst dann verwenden, wenn Ihre Marke eingetragen wurde. Es besteht allerdings keine Pflicht, eingetragene Marken mit diesem Zeichen zu versehen. Die Benutzung des R-Symbols kann aber Dritte darüber informieren, dass eine Marke eingetragen ist, und damit Verletzungen vorbeugen. Aber Vorsicht: Wenn Sie das ® – Zeichen vor der Eintragung Ihrer Marke benutzen, risikieren Sie eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstosses.
Das Zeichen “TM” (für “Trademark”) hat dagegen seinen rechtlichen Hintergrund im anglo-amerikanischen Rechtsraum.

Q: Wie hoch sind die Kosten einer Markenanmeldung?
A: Die Kosten einer Markenanmeldung setzen sich aus dem Anwaltshonorar für die Beratung und den amtlichen Anmeldegebühren des Markenamtes zusammen. Die Anmeldegebühr beinhaltet die Gebühr für drei Waren- oder Dienstleistungsklassen. Sie beträgt 300 EUR. Ab der vierten Klasse ist für jede weitere Klasse eine Gebühr von 100 EUR zu zahlen.

Fünf unschlagbare Vorteile einer eingetragenen Marke:

  1. Exklusivität: Eine eingetragene Marke gibt Ihnen das ausschließliche Rechte die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu benutzen. Gegen Verletzer Ihres Markenrechts können Sie Unterlassungsansprüche, bzw. Schadenersatzansprüche geltend machen.
  2. Mehrwert Marke: Marken erhöhen Ihren Unternehmenswert: Marken können gekauft und verkauft werden. Sie als Markeninhaber können Dritten ein Nutzungsrecht an seiner Marke einräumen (Markenlizenz).
  3. ®-Symbol: Nur der Inhaber einer eingetragenen Marke darf das ®-Symbol verwenden.
  4. Eine Marke bleibt: Markenschutz gilt für 10 Jahre und kann beliebig oft verlängert werden.
  5. Schutz gegen Domaingrabber: Wird eine Domain registriert, die identisch oder ähnlich mit Ihrer Marke ist und für Waren und Dienstleistungen genutzt, die Ihre eingetragene Marke verletzen, können Sie gegen den Domaininhaber vorgehen und Unterlassung der Benutzung verlangen.

Markenberatung durch Rechtsanwalt

Die Kanzlei Breuer bietet kompetente anwaltliche Beratung und Prüfung an, um Ihre Wunschmarke, Logo und Unternehmensbezeichnung zu sichern. Dazu gehört die Prüfung, ob der Eintragung der Marke sogenannte absolute Schutzhindernisse entgegenstehen und die Beratung hinsichtlich der optimalen Schutzstrategie. Die größte Hürde bei der Markenanmeldung ist das korrekte Erstellen eines Waren- Dienstleistungsverzeichnisses. Hier ist professionelle Beratung besonders wichtig, da das Klassenverzeichnis mit über den Schutzumfang Ihrer Marke entscheidet. Je mehr Waren- oder Dienstleistungsklassen angeben werden, umso größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass Inhaber älterer Marken Widerspruch gegen die Eintragung Ihrer Marke einlegen. Unsere Leistungen umfassen weiter die schnelle Einreichung der Antragsunterlagen und die Korrespondenz mit dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) bis zur Übersendung der Markenurkunde.